Kirchenverwaltung St. Georg Wehringen
Kirchenverwaltung / Kirchenpfleger St. Georg Wehringen
Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der Kirchenverwaltung, die stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der Haushaltsplan der örtlichen Kirchenstiftung von dem Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen. Unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips“ ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und Auszahlung fälliger Beiträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die ordnungsmäßige Kassen- und Rechnungsführung. Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftraget aus der Mitte der Kirchenverwaltung benannt werden, die sich etwa um ein Pfarrheim, einen Kindergarten oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders kümmern.
Kirchenpfleger | Richard Baulig | 08234 3344 |
Der Kirchenpfleger unterstützt den Pfarrer bei der Verwaltung des ortskirchlichen Vermögens, bei der Behandlung von Personalangelegenheiten, bei der Durchführung von Baumaßnahmen an pfarrlichen Gebäuden oder bei der Bewahrung kirchlicher Kunstgegenstände. Er untersteht den Weisungen des Pfarrers als Kirchenverwaltungsvorstand und hat dessen im Rahmen des Art. 13 Abs. 4 KiStiftO getätigte Geschäfte regelmäßig aufgrund einer Annahme- oder Auszahlungsordnung kassenmäßig abzuwickeln. Die Kirchenverwaltung hat den Kirchenpfleger zu diesem Zweck zu bevollmächtigen, insbesondere ihm die Zeichnungsvollmacht für Bankkonten schriftlich zu erteilen (Art. 14 Abs. 4 S. 2 KiStiftO). Somit verfügt der Kirchenpfleger grundsätzlich allein - nach Weisung durch den Kirchenverwaltungsvorstand – über die Konten der Stiftung; entsteht der Kirchenstiftung aus einer Pflichtverletzung des Kirchenpflegers ein Schaden, haftet er nach Maßgabe von Art. 23 KiStiftO.
Ergebnis der Wahlen zur Kirchenverwaltung 2019
In die Kirchenverwaltung wurden gewählt:
Deuringer Anton 47 Jahre Elektromeister
Baulig Richard 62 Jahre Elektromeister
Mahr Wolfgang 56 Jahre Bankkaufmann
Zott Helmut 59 Jahre Verwaltungsamtsrat