Kirchenverwaltung St. Georg Wehringen

Kirchenverwaltung / Kirchenpfleger St. Georg Wehringen

Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der Kirchenverwaltung, die stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der Haushaltsplan der örtlichen Kirchenstiftung von dem Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen. Unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips“ ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und Auszahlung fälliger Beiträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die ordnungsmäßige Kassen- und Rechnungsführung. Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftraget aus der Mitte der Kirchenverwaltung benannt werden, die sich etwa um ein Pfarrheim, einen Kindergarten oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders kümmern.

Kirchenpfleger Richard Baulig 08234 3344


Der Kirchenpfleger unterstützt den Pfarrer bei der Verwaltung des ortskirchlichen Vermögens, bei der Behandlung von Personalangelegenheiten, bei der Durchführung von Baumaßnahmen an pfarrlichen Gebäuden oder bei der Bewahrung kirchlicher Kunstgegenstände. Er untersteht den Weisungen des Pfarrers als Kirchenverwaltungsvorstand und hat dessen im Rahmen des Art. 13 Abs. 4 KiStiftO getätigte Geschäfte regelmäßig aufgrund einer Annahme- oder Auszahlungsordnung kassenmäßig abzuwickeln. Die Kirchenverwaltung hat den Kirchenpfleger zu diesem Zweck zu bevollmächtigen, insbesondere ihm die Zeichnungsvollmacht für Bankkonten schriftlich zu erteilen (Art. 14 Abs. 4 S. 2 KiStiftO). Somit verfügt der Kirchenpfleger grundsätzlich allein -  nach Weisung durch den Kirchenverwaltungsvorstand – über die Konten der Stiftung; entsteht der Kirchenstiftung aus einer Pflichtverletzung des Kirchenpflegers ein Schaden, haftet er nach Maßgabe von Art. 23 KiStiftO.

 

Ergebnis der Wahlen zur Kirchenverwaltung 2019

In die Kirchenverwaltung wurden gewählt:

Deuringer Anton       47 Jahre   Elektromeister

Baulig Richard           62 Jahre   Elektromeister

Mahr Wolfgang         56 Jahre   Bankkaufmann

Zott Helmut             59 Jahre   Verwaltungsamtsrat